Aktuelles bei der Waldbesitzervereinigung Starnberg

Waldbauliche Förderung jetzt digital

WALDFÖPR 2025: Neue Forstförderung jetzt digital

Ab 1. Juli 2025 gilt in Bayern die neue Richtlinie zur waldbaulichen Förderung (WALDFÖPR 2025). Damit werden Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer gezielt beim klimaangepassten Waldumbau unterstützt – zum Beispiel bei Wiederaufforstung, Naturverjüngung, Jungbestandspflege oder der insektizidfreien Borkenkäferbekämpfung.

Wichtige Neuerung: Die Antragstellung läuft ab sofort ausschließlich digital über das neue Waldförderportal im System iBALIS. Dafür ist eine Betriebsnummer und eine PIN nötig. Wer noch keine Zugangsdaten hat, sollte diese frühzeitig beantragen.

Mit der neuen Richtlinie steigen die Fördersätze deutlich: Für die Wiederaufforstung werden jetzt 3,80 Euro pro Pflanze gezahlt (bisher 2,50 Euro), für die Jungbestandspflege 650 bis 1.000 Euro pro Hektar (bisher 500 – 700 Euro), und für das Sichern und Pflegen von Naturverjüngung 1.300 Euro pro Hektar (bisher 1.200 Euro). Zusätzlich gibt es Zuschläge, zum Beispiel 50 Prozent mehr im Schutzwald oder 10 Prozent mehr im Kleinprivatwald bis 20 Hektar. Erstmals werden auch Maßnahmen zur Waldbrandprävention gefördert, wie das Anlegen von Waldbrandschutzstreifen oder das Entfernen von brennbarem Material, mit bis zu 65 Prozent der Kosten.

Weitere Informationen, detaillierte Fördersätze und Antragsunterlagen erhalten Sie auf dem www.waldbesitzer-portal.bayern.de und beim zuständigen AELF bzw. Revierleiter.

 

Quelle: Pro Holz Bayern

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