Aktuelles bei der Waldbesitzervereinigung Starnberg
Neueste Nachrichten
Kursprogramm Bayerische Waldbauernschule 2026
Hier finden Sie das aktuelle Kursprogramm der Bayerischen Waldbauernschule zum Download
Baum des Jahres 2026 - Die Zitterpappel
Die sehr widerstands- und anpassungsfähige Pionierbaumart Zitterpappel (lat. Populus tremula) ist Baum des Jahres 2026. Aufgrund der seitlich abgeflachten Blattstiele bewegen sich die Blätter schon bei leichtem Wind. Daher der Name Zitterpappel oder auch die Redewendung „wie Espenlaub zittern“.
Höhe: Bis 25 (30) m
Lebensdauer: selten älter als 100 Jahre
Wurzelsystem: tiefgreifendes Herzwurzelsystem mit Wurzelbrut
Blätter: rundlich bis eiförmig. Stumpf gezähnt. Lange, seitlich abgeflachte Stiele
Rinde: glatt, grau. Später (Borke): längsrissig, schwarzgrau
Blüte: zweihäusig. Weibliche und männliche Blüten auf getrennten Bäumen.
Früchte: Die Frucht ist eine zwei- bis vierklappige Kapsel, die zahlreiche Flugsamen beinhaltet. Die Samen sind von einem langen, dichten Flausch aus Haaren umgeben
Waldbau: hohe Standortamplitude. Gut geeignet als Vorwaldart und bei Schutzpflanzungen. Auch als Füllholz in Zeitmischung. Trockenheitstolerant.
Holz: leicht und weich. Bleibt als Splintholzbaum ohne Kernverfärbung. Verwendung: Sperrholzplatten, Zündhölzer, Papier, Obstkisten, Tischtennisschläger
Artenvielfalt: Eine der wichtigsten Futterpflanzen der in Mitteleuropa heimischen Schmetterlinge. Mehr als 60 Schmetterlingsarten nutzen ihre Blätter als Futterquelle, Spechte zimmern Höhlen in das weiche Holz, und viele Singvögel finden hier Nahrung.
Besonderheiten: ihre Rinde enthält natürliche Salicylate, die ähnlich wie Aspirin wirken.
Mythologie: Im mittelalterlichen Christentum glaubte man, dass das Kreuz Christi aus Espenholz angefertigt wurde. Man bezeichnete die Espe deshalb auch als Judasbaum und gab ihm eine Mitschuld am Tod von Jesus. Einer anderen Legende zufolge begegneten dem auferstandenen Christus viele Baumarten. Alle verbeugten sich vor ihm, bis auf die Espe. Zur Strafe zittert das Espenlaub bei der geringsten Windbewegung.
Quellen: baum-des-jahres.de, waldwissen.net, bund-naturschutz.de
Ankündigung Informationsveranstaltungen WBV Starnberg
Auch heuer veranstaltet die Waldbesitzervereinigung Starnberg wieder Waldbegänge, auf denen die Teilnehmer vieles interessantes über alle Themen rund um Wald und Forstwirtschaft erfahren.
Folgende Termine stehen schon fest:
- Donnerstag, 13. August 2026 um 17:30 Uhr. Treffpunkt zu dieser Veranstaltung ist in 86947 Weil, Lichtenberger Weg Richtung Nordwesten
48°07'44.5"N 10°54'42.6"E - Google Maps
Forstrevier Traubing:
- Freitag den 11. September 2026 um 15 Uhr an der Staatsstraße zwischen Traubing und Machtlfing an der Abzweigung des Weges Richtung Kerschlach
https://maps.app.goo.gl/bWedHF6Uqa55V6WK9
Forstrevier Gauting:
- Freitag, den 25. September 2026 um 15 Uhr. Treffpunkt zu dieser Veranstaltung ist in Gilching am Talbauernweg auf Höhe des Anwesens Talbauernweg 4
https://maps.app.goo.gl/jLfDrwUaGMGBnZvX9
Forstrevier Starnberg:
- Freitag, den 09.10.2026 um 15:00Uhr. Treffpunkt ist die ehemalige Gaststätte "Müllers auf der Lüftn", Jägerberg 20, 82335 Berg-Farchach
https://maps.app.goo.gl/mVUEwyUcknTvxK9x5
Sie können sich bei Interesse gerne an der Geschäftsstelle der Waldbesitzervereinigung Starnberg, Tel.: 089/8504615 anmelden.
Bestandsbegründung Herkunftsempfehlung
Welche Herkünfte sollen beim Kauf von Forstpflanzen bestellt werden?
Für Gesundheit, Stabilität und Leistungsvermögen unserer Wälder ist von entscheidender Bedeutung, dass "richtiges" Saatgut verwendet wird. Richtiges Saatgut bedeutet die richtige Herkunft. Die Bäume wachsen dort am besten, wo sie sich durch jahrtausendelange Entwicklung an ein bestimmtes Klima und einen bestimmten Standort angepasst haben. Um Schäden oder schlechtwüchsige Waldbestände zu vermeiden, steht die richtige Herkunftswahl am Beginn jeglichen waldbaulichen Handelns. Deshalb wurden für die wichtigsten Baumarten bestimmte Wuchsgebiete (Gegenden) unterschieden und diesen bestimmte Herkunftsempfehlungen zugeordnet. Folgende Empfehlungen sollen den Waldbesitzer bei der Auswahl der geeigneten Herkunft helfen. Baumschulen geben auf der Rechnung oder dem Lieferschein die Herkunft des Pflanzenmaterials an.
| Baumart | Gegend | Herkunft | Ersatzherkunft |
| Tanne |
Alpen und Alpenvorland unter 900m |
82711 |
82708 |
| Bergahorn |
Alpen und Alpenvorland unter 900m |
80110 |
80109, 80111 |
| Schwarzerle |
Alpen und Alpenvorland |
80208 | 80206 |
| Buche |
Alpenvorland |
81024 | 81018, 81025 |
| Esche |
Alpen und Alpenvorland |
81108 | keine |
| Europ. Lärche |
West- und Süddt. Hügel- und Bergland |
83703 | keine |
| Fichte |
Alpenvorland |
84027 | 84028, 84026 |
| Kiefer |
Alpenvorland |
85121 | 85122 |
| Stieleiche |
Süddt. Mittelgebirge und Alpen |
81709 | 81706, 81708 |
| Winterlinde |
Alpen und Alpenvorland |
82308 | 82306, 82307 |
Bei Inanspruchnahme der staatlichen Förderung für die Wiederaufforstung ist die Verwendung der richtigen Herkunft Fördervoraussetzung. Wenn nicht genügend Pflanzen der richtigen Herkunft auf dem Markt vorhanden sind, sind die Ersatzherkünfte zu verwenden.
Eine Möglichkeit, auf die wir unbedingt hinweisen möchten, ist die Bestellung von zertifizierten Forstpflanzen. Hier wird seitens der Baumschule für das Pflanzmaterial ein Zertifikat angeboten, das die jeweilige Herkunft garantiert. Diese ZüF (Zertifizierungsring für überprüfbare Forstliche Herkunft Süddeutschland e.V.) zertifizierten Pflanzen sind etwa 8% teurer als die ohne Zertifikat. Die Verwendung von zertifiziertem Pflanzmaterial wird bei der Wiederaufforstung von Laub- und Mischwäldern zusätzlich mit 0,08 €/Stück gefördert.
Nähere Auskünfte über Fördermöglichkeiten erhalten Sie bei Ihrem Beratungsförster des AELF Weilheim.
Rettungskette Forst
Die Bayerische Forstverwaltung hat seit Juni 2013 bayernweit Rettungstreffpunkte für private und körperschaftliche Waldbesitzer erfasst. Sie ergänzt dadurch die bereits festgelegten Rettungstreffpunkte für den Staatswald.
Diese Karte zeigt die aktuell verfügbaren Rettungstreffpunkte in Bayern.
Waldbauliche Förderung jetzt digital
WALDFÖPR 2025: Neue Forstförderung jetzt digital
Ab 1. Juli 2025 gilt in Bayern die neue Richtlinie zur waldbaulichen Förderung (WALDFÖPR 2025). Damit werden Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer gezielt beim klimaangepassten Waldumbau unterstützt – zum Beispiel bei Wiederaufforstung, Naturverjüngung, Jungbestandspflege oder der insektizidfreien Borkenkäferbekämpfung.
Wichtige Neuerung: Die Antragstellung läuft ab sofort ausschließlich digital über das neue Waldförderportal im System iBALIS. Dafür ist eine Betriebsnummer und eine PIN nötig. Wer noch keine Zugangsdaten hat, sollte diese frühzeitig beantragen.
Mit der neuen Richtlinie steigen die Fördersätze deutlich: Für die Wiederaufforstung werden jetzt 3,80 Euro pro Pflanze gezahlt (bisher 2,50 Euro), für die Jungbestandspflege 650 bis 1.000 Euro pro Hektar (bisher 500 – 700 Euro), und für das Sichern und Pflegen von Naturverjüngung 1.300 Euro pro Hektar (bisher 1.200 Euro). Zusätzlich gibt es Zuschläge, zum Beispiel 50 Prozent mehr im Schutzwald oder 10 Prozent mehr im Kleinprivatwald bis 20 Hektar. Erstmals werden auch Maßnahmen zur Waldbrandprävention gefördert, wie das Anlegen von Waldbrandschutzstreifen oder das Entfernen von brennbarem Material, mit bis zu 65 Prozent der Kosten.
Weitere Informationen, detaillierte Fördersätze und Antragsunterlagen erhalten Sie auf dem www.waldbesitzer-portal.bayern.de und beim zuständigen AELF bzw. Revierleiter.
Quelle: Pro Holz Bayern
Holzhandelssicherungs-gesetz
Das Holzhandelssicherungsgesetz regelt das Inverkehrbringen von Holz mit dem Ziel, illegalen Holzeinschlag zu bekämpfen.
Deshalb ist jeder Waldbesitzer verpflichtet, Unterlagen über den Holzverkauf 5 Jahre lang aufzubewahren, um bei eventuellen Kontrollen den legalen Einschlag und Verkauf nachweisen zu können.
Diese Unterlagen müssen enthalten:
- die Baumart
- die eingeschlagene Menge
- den Einschlagsort
- die Einschlagszeit (Monat/Jahr)
- den Käufer des Holzes
- die Einschlagsfirma
Wenn Sie Ihr Holz über die Waldbesitzervereinigung vermarkten, ist auf Ihrer Holzgeldabrechnung die Baumart, die Menge und der Käufer des Holzes bereits aufgeführt. Wenn Sie auf der Abrechnung noch den Einschlagsort, -zeit und -firma vermerken, ist der Aufzeichnungspflicht genüge getan.
PEFC zertifizierte Unternehmer
PEFC fordert zertifizierte Unternehmer in zertifiziertem Wald
Seit Anfang diesen Jahres fordert PEFC gemäß den aktuellen Standards, dass in PEFC-zertifizierten Wäldern bei der Waldarbeit nur noch Unternehmer eingesetzt werden sollen, die über ein von PEFC Deutschland anerkanntes Zertifikat verfügen.
Unter Waldarbeit fallen folgende Tätigkeiten: Holzernte, Rückearbeiten, Pflanzungen und Jungwuchspflege.
Nachgewiesene bäuerliche Zuerwerbsbetriebe (Selbsterklärung) bleiben von dieser Regelung ausgenommen und können die Qualität ihrer Arbeit auch auf andere Weise, z.B. durch Abnahmeprotokolle, nachweisen.
Durch den Einsatz zertifizierter Unternehmer soll die hohe Qualität bei der Waldarbeit im Privat- und Körperschaftswald erhalten und nachgewiesen werden.