Aktuelles bei der Waldbesitzervereinigung Starnberg
Holzhandelssicherungs-gesetz
Das Holzhandelssicherungsgesetz regelt das Inverkehrbringen von Holz mit dem Ziel, illegalen Holzeinschlag zu bekämpfen.
Deshalb ist jeder Waldbesitzer verpflichtet, Unterlagen über den Holzverkauf 5 Jahre lang aufzubewahren, um bei eventuellen Kontrollen den legalen Einschlag und Verkauf nachweisen zu können.
Diese Unterlagen müssen enthalten:
- die Baumart
- die eingeschlagene Menge
- den Einschlagsort
- die Einschlagszeit (Monat/Jahr)
- den Käufer des Holzes
- die Einschlagsfirma
Wenn Sie Ihr Holz über die Waldbesitzervereinigung vermarkten, ist auf Ihrer Holzgeldabrechnung die Baumart, die Menge und der Käufer des Holzes bereits aufgeführt. Wenn Sie auf der Abrechnung noch den Einschlagsort, -zeit und -firma vermerken, ist der Aufzeichnungspflicht genüge getan.